Arbeitsrecht
Bünger und Giebl
Rechtsanwälte
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag hat nach dem sog. Nachweisgesetz (NachwG) zwingend folgende Angaben zu enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsort (bzw. Hinweis bei wechselndem Arbeitsort oder Montagetätigkeit etc.),
- Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbeschreibung,
- Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes (einschl. Zuschlägen, Zulagen, Prämien,
Sonderzahlungen,
- Arbeitszeit (pro Tag oder pro Woche),- Dauer des Erholungsurlaubs (pro Jahr),
- Kündigungsfristen bzw. Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen,
- Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder
Dienstvereinbarungen
Kontakt
Rechtsanwälte Bünger und Giebl
Tel: 0511. 44 50 55 oder 75 58 02
Fax: 0511. 75 58 00
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Adresse: Vinnhorster Weg 51
30419 Hannover
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